Gentests beim Pferd

Bei der Zucht, speziell in der Pferdezucht, spielt die erblich bedingte Fellfarbe eine wichtige Rolle, da die Fellfarbe rassespezifisch und damit charakteristisch ist.

Gentest Pferd 1

Erblich bedingte Fellfarbmerkmale beim Pferd sind u.a.:

  • Agouti (Braun/Schwarz)
  • Appaloosa Pattern1 (PATN1)
  • Brindle1
  • Camarillo White W4
  • Champagne
  • Cream
  • Dominant White (W5, W10, W20)
  • Dun
  • Fuchsfarbe
  • Greying
  • Incontinentia Pigmenti (Hyperpigmentierung)
  • Leopard-Komplex  (Tigerscheckung)
  • Pearl
  • Roan Zygosity
  • Sabino-1
  • Silver (Windfarbgen)
  • Splashed White (SW1, SW2, SW3, SW4)
  • Tobiano

 

Durch einen Gentest kann die erblich bedingte Fellfarbe bei Pferden frühzeitig, bereits im Fohlenalter, festgestellt werden.So kann einem potenziellen Käufer verlässlich Auskunft über die  Fellfarbe des erwachsenen Tieres gegeben werden, denn diese unterscheidet sich häufig von der Fellfarbe im Fohlenalter.

 

Bestimmung von Erbkrankheiten beim Pferd durch Gentests

Bei Pferden treten ebenso wie bei Hund und Katze eine Vielzahl verschiedener Erbkrankheiten auf:

Gentest Pferd 2

  • Androgeninsensitivitätssyndrom (AIS)
  • Cerebelläre Abiotrophie (CA)
  • Equine  maligne  Hyperthermie (EMH)
  • Erbliche Myotonie (NFP)
  • Foal Immunodeficiency Syndrome (FIS)
  • Glycogen Branching Enzym Defizienz (GBED)
  • Hereditary Juntional Epidermolysis Bullosa (H-JEB)
  • Hereditäre Equine Regionale Dermale Asthenie (HERDA)
  • Hydrozephalus
  • Hyperkaliämische periodische Paralyse (HYPP)
  • Immune Mediated Myositis & MYH1 Myopathy (MYHM)
  • Lavender Foal Syndrom (LFS)
  • Ocular Squamous Cell Carcinoma (SCC)
  • Polysaccharid-Speicher-Myopathie Typ1 (PSSM)
  • Schwere kombinierte Immundefizienz (SCID)
  • Tödlicher Weißer Overodefekt (OLWS)
  • Warmblood Fragile Foal Syndrome (WFFS)
  • Zwergenwuchs

 

Diese Erbkrankheiten lassen sich bereits im Vorfeld durch einen Gentest identifizieren und können so ausgeschlossen bzw. vermieden werden. Auch können auf diesem Weg Prädispositionen und Erkrankungen erkannt werden, bevor in die Ausbildung des Tieres investiert wird oder zuchtrelevante Kosten anfallen.

Heutige DNA-Tests können die verantwortliche Mutation nachweisen und sind in jedem Alter und unabhängig vom aktuellen Gesundheitszustand des Pferdes durchführbar. 

Auch lassen sich sogenannte Risikoanpaarungen bei autosomal-rezessiv vererbten Erkrankungen vermeiden. Denn Tiere mit nur einem betroffenen Allel können zwar selbst nicht erkranken, geben aber die Erbanlage mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% an ihre Nachkommen weiter. Bei der Verpaarung von zwei solchen mischerbigen Trägern besteht somit die Gefahr, dass die Nachkommen von der  Erkrankung betroffen sind. 

Bei einem  rezessiven Erbgang spricht also nichts dagegen, ein genotypisches Trägertier (N/Mut) mit einem mutationsfreien Tier (N/N) zu verpaaren. Im Gegenteil:  Für die Erhaltung eines möglichst großen Genpools in der Gesamtpopulation ist es sogar günstig und wünschenswert, Träger von rezessiv vererbten Gendefekten nicht aus der Zucht zu nehmen. Anderenfalls würden auch sehr viele gute Eigenschaften verloren gehen.

 

Durch Gentests können auch Verdachtsdiagnosen bestätigt werden, wodurch die richtige Behandlung der  klinischen Symptome und eine realistische Prognose für das betroffene Tier ermöglicht werden. Allerdings sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass ein Gentest jedoch niemals etwas über den Erkrankungsbeginn oder den Schweregrad der Erkrankung aussagt und somit die klinische  Untersuchung  durch den Tierarzt NICHT ersetzen kann.

DNA-Profile geben Sicherheit

Das DNA-Profil eines Tieres entspricht dem genetischen Fingerabdruck und kann Auskunft geben bei einer ungeklärten oder unsicheren Vaterschaft (Abstammungsanalysen, Vaterschaftstests) oder zur sicheren Identifizierung eines Pferdes. Bei LABOGEN werden DNA-Profile  nach dem Standard ISAG 2006 der  „International Society for Animal Genetics (ISAG)“ angefertigt.

Probenmaterial und Probennahme beim Pferd

Für die Durchführung eines Gentest bei einem Pferd benötigt das Labor eine Probe des Pferdes. Dabei kann es sich entweder um eine Blutprobe oder um eine Haarprobe handeln. Die Blutprobe muss dafür mit dem Gerinnungshemmer EDTA (1ml EDTA-Blut) versetzt sein. Lithium-Heparinblut oder Citratblut sind ungeeignet, da die nachfolgende PCR gestört werden kann. Als Haarprobe eignen sich ca. 20 frisch gezupfte und mit der Haarwurzel versehene Mähnen- bzw. Schweifhaare. Aus den Haaren kann allerdings nur eine begrenzte  Menge DNA extrahiert werden. Für die DNA Untersuchung beim Fohlen empfiehlt sich die Einsendung von Schweifhaaren, da die Mähnenhaare in seltenen Fällen mit DNA der Mutterstute kontaminiert sein können.

Achtung! Für die Aussagekraft des Gentests ist sowohl die Entnahme des Probenmaterials als auch die Qualität der entnommenen Probe von entscheidender Bedeutung.

Das Probenmaterial wird dann optimalerweise in einem nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 akkreditierten Labor untersucht. Bei LABOGEN werden darüber hinaus alle DNA-Tests zweifach unabhängig ausgewertet.  Die Ergebnisse liegen je nach Testverfahren ca. 3-27 Arbeitstage nach  Erhalt der Proben vor.

Alle DNA-Proben werden bei LABOGEN außerdem für 5 Jahre eingelagert. Damit kann diese DNA für zukünftig verfügbare Gentests oder zur Abstammungsüberprüfung eingesetzt werden. Die Neueinsendung einer Probe ist somit in den meisten Fällen nicht erforderlich.

 

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