Wie bei anderen Labortests ist auch bei Gentests die Entnahme des Probenmaterials und die Qualität der entnommenen Probe für die erfolgreiche Durchführung des Tests von entscheidender Bedeutung.
Als Probenmaterial für den genetische Untersuchungen eignen sich eine EDTA-Blutprobe oder zwei aus der Maulschleimhaut gewonnene Backenabstriche.
EDTA-Blut (ca. 1 ml) ist bei DNA-Tests das am besten geeignete Probenmaterial. Es ist unbedingt erforderlich, dass als Gerinnungshemmer EDTA verwendet wird. Lithium-Heparinblut oder Citratblut ist ungeeignet, da die nachfolgende PCR gestört werden kann. In sehr seltenen Fällen können auch transportbedingte Einflüsse oder extremer Stress bei der Probenentnahme dazu führen, dass kein Ergebnis erzielt wird. Der Anteil nicht auswertbarer Blutproben ist mit < 1 % extrem gering.
Bei Hund & Katze: Backenabstriche sind ein für Gentests gut geeignetes Probenmaterial, wenn eine korrekte Abnahme unter Einhaltung bestimmter wichtiger Regeln erfolgt.
Da bei den Schleimhautabstrichen deutlich weniger Zellmaterial für eine Untersuchung zur Verfügung steht, ist die korrekte Handhabung unerlässlich. Es gelingt nicht immer aus einem Backenabstrich genügend DNA-Material zu isolieren. In Abhängigkeit des durchgeführten DNA-Tests variiert der Anteil der Backenabstrichproben, bei denen aufgrund mangelnder Qualität des Abstrichs kein Testergebnis erzielt werden konnte. Durchschnittlich ist dies bei ca. 5 % der Proben der Fall. Bitte entnehmen Sie immer zwei Abstriche pro Tier.
Durchführung:
1. Um eine Kontamination des Abstriches mit Fremd-DNA zu vermeiden, sollte das Tier ca. 1 - 2 Stunden vor der Abstrichentnahme nicht gefressen haben oder gesäugt worden sein. Außerdem empfiehlt es sich, das Tier in diesem Zeitraum von Artgenossen oder anderen Tieren getrennt zu halten.
2. Bei der Entnahme des Abstrichs sollte an der Backeninnenseite kräftig gerieben werden, um genügend Zellen der Mundschleimhaut an den Abstrichtupfer zu bekommen. Der Gentest kann nur dann erfolgreich durchgeführt werden, wenn genügend Zellmaterial am Tupfer haftet. Speichel allein genügt in der Regel nicht für den Test! Allerdings sollte sich kein Blut an den Tupfern befinden!
3. Lassen Sie die Abstrichtupfer mindestens 2 - 4 Stunden trocknen. Dazu dürfen die Tupfer in das Röhrchen gegeben werden. Allerdings sollte das Röhrchen nicht fest verschlossen werden.
Die Röhrchen mit den Abstrichtupfern bzw. die EDTA-Blutproben sollten mit dem ausgedruckten Barcode versehen werden. Bitte verwenden Sie die mitgelieferten Versandtüten oder einen gepolsterten Umschlag. Das Probenmaterial sollte möglichst noch am Tag der Probenentnahme ins Labor geschickt werden.
Wir empfehlen den Züchtern/Besitzerin den Backenabstrich vom Tierarzt nehmen zu lassen, da der Tierarzt die Identität des Tieres anhand der Mikrochipnummer überprüft und bestätigt. Eine sorgfältige Identifikation des Tieres, sowie korrekte Eintragung aller Daten in die Begleitformulare sind wichtige Beiträge zur Qualitätssicherung. Die Probenentnahme durch den Tierarzt oder eine unabhängige autorisierte Person (z. B. Zuchtwart) ist für die Erstellung eines Zertifikates Voraussetzung.
Beim Pferd: Die Alternative zu einer Blutprobe stellen beim Pferd ca. 10 - 20 Mähnen- bzw. Schweifhaare dar. Bitte beachten Sie, dass die Haare frisch ausgezupft mit der Haarwurzel an uns geschickt werden. Beim Fohlen empfiehlt sich die Einsendung von Schweifhaaren, da die Mähnenhaare in seltenen Fällen mit DNA der Mutterstute kontaminiert sein können.